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ANMELDEFORMULAR   |   PFLICHSTÜCK / WAHLSTÜCK

I- Blasorchesters - Kategorien

 „EOLIA“, der 6. Internationale Wettbewerb für Blasorchester - 2008 ist für alle Blasorchester zugänglich, ohne Begrenzung der Musikerzahl.

 Während der Wettbewerbsprüfung muss jedes Orchester folgende Stücke vortragen:

1- Ein Pflichtstück der jeweiligen Kategorie, in der das Orchester eingetragen ist (anbei die Liste der Pflichtstücke des 6. Internationalen Strassburger Wettbewerbs am Ende dieses Dokuments)

2- Ein Wahlstück, aus der Liste der entsprechenden Kategorie, in der das Orchester bewirbt (anbei die Liste der Wahlstücke des 6. Internationalen Strassburger Wettbewerbs am Ende dieses Dokuments)

Die im Laufe des Wettbewerbs interpretierten Stücke müssen unbedingt in den Listen dieses Wettbewerbs stehen, es wird dabei keine Ausnahme gewährt.

 5 Kategorien sind für den Wettbewerb geplant

·                   Kategorie A « Presto »
·                    Kategorie B « Vivace »
·                    Kategorie C « Allegro »
·                    Kategorie D « Moderato »
·                    Kategorie E « Andante »

 von den höchsten (A) bis zur niedrigsten (E)

 II- Aufnahmebedingungen

 Zur Aufnahme im 6. Internationalen Strassburger Wettbewerb muss jedes Orchester oder Ensemble sein Aufnahmeformular zurückschicken – bestens, adkomplett ausgefüllt und unterschrieben – mit einem Check von 200 Euros (dieser Betrag bleibt den Organisatoren erhalten im Falle einer Absage nach dem 1. April 2008) adressiert an :

 EOLIA 2008
F.S.M.A. Maison des associations – 1a, place des orphelins
F- 67000 STRASBOURG (France)

 Letzter Termin 1. März 2008 (01/03/2008), mit :

·        einer kurzen Biographie oder Geschichte und künstlerischen Leistungen (max. 20 Zeilen)
·        einer kurzen künstlerischen Laufbahn des Dirigenten (max. 20 Zeilen)
·        einem Orchesterbild
·        der Liste der anwesenden Musiker während des Wettbewerbs,
·        3 Exemplare der Partitur des Wahlstücks.
Am Ende des Wettbewerbs werden den Orchestern die Partituren zurückgeben
·        wenn möglich, eine neulich aufgenommene CD, MP3…
·        eine Sitzordnung mit dem genau angewiesenen Platz jedes Musikers.

III- Voraussetzungen für die Beteiligung

 1-     Die Reihenfolge der mitwirkenden Orchester oder Ensemble wird von der künstlerischen Leitung beschlossen mit Rücksicht auf die vom Wettbewerb abhängenden künstlerischen, organisatorischen, materiellen Notwendigkeiten. Die Orchesters und Ensembles werden zeitgemäss erfahren, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie an der Reihe sind.
2-     Ein Dirigent wird – während des Wettbewerbs – mehere Orchester oder Ensembles dirigieren können, sowie ein Orchester von zwei verschiedenen Dirigenten dirigiert werden kann.
3-     Kein einziges Vorstandsmitglied oder kein Organisator wird – auf keinen Fall – sich am Wettbewerb beteiligen können
4-     Jede Änderung in der Orchesterbesetzung – die nach dem Absenden des Anmeldezettels sich ereignet hat – muss der künstlerischen Leitung mitgeteilt werden. Diese wird diese Änderung dem Juryvorsitzenden spätestens vor dem Beginn der Prüfungen melden
5-     Wenn die Teilnehmerzahl einer Kategorie nicht ausreicht, können die Organisatoren die entsprechenden Prüfungen absagen
6-     Während des Wettbewerbs verpflichten sich die mitwirkenden Orchester oder Ensembles die Organisatoren über jedes Konzert oder Veranstaltung zu informieren, die sie geben könnten
7-     Alle Rechte, die, während der Periode und an den Orten des Wettbewerbs, den Gebrauch von Filmen, Videos, Fotos, Tonaufnahmen betreffen, bleiben den Organisatoren erhalten. Durch ihre Anmeldung verpflichten sich dementsprechend die Orchester, den Organisatoren ihre Rechte zu überlassen
8-     Der Organisator wird während des Wettbewerbs durch eine Haftplicht versichert sein. Doch er wird nicht für eigenen Schaden an Gut und Leute aufkommen. Jede Gruppe muss sich eigen versichern.
9-     Übernachtungs-und Reisekosten muss jede Gruppe selbst übernehmen. Doch der Organisator hat eine spezialisierte Agentur für die Suche der günstigsten Übernachtungs – und Essensmöglichkeiten beauftragt.

   

IV- Jury und Bewertung

        1-            Alle Mitglieder der Jury werden international anerkannte Persönlichkeiten sein
2-            Jede Jury (jeweils eine pro Kategorie oder eine für zwei) wird aus mindestens 3 Personen bestehen
3-            Jedes Orchester oder Ensemble – nach der Interpretation zweier Stücke – wird eine Höchstnote von 200 Punkten (100 Punkte pro stück für option1) erhalten können, eine Note, die den folgenden Kriterien entsprechen muss :
·        Richtigkeit, Intonation, Gleichgewicht der Stimmen
·        Nuancen, Dynamik, musikalischer Ausdruck
·        Stil, Interpretation
·        Qualität des Zusammenspiels, allgemeiner Ausdruck
4-            Der Jury hat die Möglichkeit dem Dirigenten eine besondere Auszeichnung zu verleihen
5-            Die genaue Aufteilung der verschiedenen Jurys wird am Anfang des Wettbewerbs vor der ersten Prüfung bekannt gegeben
6-            Die Entscheidungen der Jurys sind unwiderruflich
7-            Die am Zeitpunkt ihres Durchgangs abwesenden Orchester oder Ensembles können von den Organisatoren ausgeschlossen werden
8-            Die Ergebnisse werden am Ende des Wettbewerbs, während der Schlussfeier, am Sonntag, den 11. Mai 2008 ab 16 Uhr veröffentlicht
9-            Jeder Dirigent wird persönlich – einige Wochen nach dem Wettbewerb – die genaue Bewertung und die Bemerkungen der Jury erhalten

   

V- Belohnung und Preise

 1-     Es werden  in jeder Kategorie Preise erteilt, und zwar nach der folgenden Skala :
·        von 180 bis 200 Punkte                 1. Preis
·        von 160 bis 179 Punkte                 2. Preis
·        von 140 bis 159 Punkte                 3. Preis
Es wird den Orchestern eine besondere Auszeichnung erteilt, die eine Note     zwischen 190 und 200 Punkte erhalten haben

2-     Jedes Orchester oder Ensemble wird ein Trophäe bekommen (ein originelles Kunstwerk und einmaliges Exemplar) sowie ein Diplom mit der erreichten Note

3-     Der Organisator und/oder seine Partner wird verschiedene Belohnungen allermöglichen Art erteilen können : Bargeld, Ausrüstung, Dienstleistungen, Bezugsscheine…

 

 VI- Allgemeine Informationen

1-     Die Prüfungen des 6. Internationalen Strassburger Wettbewerbs für Blasorchester werden hauptsächlich in den Säälen des „Palais de la Musique et des Congrès“ von Strassburg stattfinden (5 Sääle von 300 bis 2000 Plätze) – Andere Ereignisse : Veranstaltungen, Konzerte… werden sich in verschiedenen Vierteln von Strassburg und in den Nebenorten ergeben. An diesen kulturellen Ereignissen werden sich die Orchester beteiligen können. Die entsprechenden Beauftragten werden mit den Mitwirkenden Kontakt aufnehmen, um sie ausführlicher über diese Möglichkeiten zu informieren

2-     Während des Wettbewerbs wird auch eine „Kunst-und Musik-“ Ausstellung im Palais de la Musique et des Congrès organisiert und schöne, anspruchsvolle Konzerte werden den Mitwirkenden und dem Publikum angeboten

3-     Die Orchester, die ihre Reise mit einem touristischen Teil ergänzen wollen, können mit unserer Agentur Kontakt aufnehmen

 HOLIDAY MAKER – 1, quai Finkmatt – F- 67000   STRASBOURG ( France )
tél. +33(0)3.88.75.76.73 – fax. +33(0)3.88.75.76.40
e.mail : info@holiday-maker.net
eine für die Übernachtung und Kost genehmigte Agentur

 

VII- Schlussbedingungen

1-      Die Organisatoren und die Kunstleitung möchte das Recht behalten, den vorgeplanten Ablauf des Wettbewerbs umzuändern, um den guten Ablauf des Treffens zu sichern

2-      Jede Klage oder Beschwerde, was die Regeln des Wettbewerbs und seine Ausführung anbelangt, muss den Organisatoren adressiert werden, die darauf aufmerksam machen, dass nur der Originaltext auf Französisch im Falle eines Streitfalls massgebend sein wird

3-      Die Anmeldung am 6. Internationalen Strassburger Wettbewerb für Blasorchester hat – verbindlich und de facto – die Annahme all der Bedingungen der gegenwärtigen Regeln zur Folge.