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I-
Blasorchesters - Kategorien
„EOLIA“,
der 6. Internationale Wettbewerb für Blasorchester - 2008 ist für alle
Blasorchester zugänglich, ohne Begrenzung der Musikerzahl.
Während
der Wettbewerbsprüfung muss jedes Orchester folgende Stücke vortragen:
1-
Ein
Pflichtstück der jeweiligen Kategorie, in der das Orchester eingetragen ist (anbei
die Liste der Pflichtstücke des 6. Internationalen Strassburger Wettbewerbs
am Ende dieses Dokuments)
2-
Ein
Wahlstück, aus der Liste der entsprechenden Kategorie, in der das Orchester
bewirbt (anbei die Liste der Wahlstücke des 6. Internationalen Strassburger
Wettbewerbs am Ende dieses Dokuments)
Die
im Laufe des Wettbewerbs interpretierten Stücke müssen unbedingt in den
Listen dieses Wettbewerbs stehen, es wird dabei keine Ausnahme gewährt.
5
Kategorien sind für den Wettbewerb geplant
·
Kategorie
A « Presto »
·
Kategorie
B « Vivace »
·
Kategorie
C « Allegro »
·
Kategorie D
« Moderato »
·
Kategorie
E
« Andante »
von
den höchsten (A) bis zur
niedrigsten (E)
II-
Aufnahmebedingungen
Zur
Aufnahme im 6. Internationalen Strassburger Wettbewerb muss jedes Orchester
oder Ensemble sein Aufnahmeformular zurückschicken – bestens, adkomplett
ausgefüllt und unterschrieben – mit einem Check von 200 Euros (dieser Betrag bleibt den
Organisatoren erhalten im Falle einer Absage nach dem 1. April 2008)
adressiert an :
EOLIA
2008
F.S.M.A. Maison des
associations – 1a, place des orphelins
F-
67000 STRASBOURG (France)
Letzter
Termin 1. März 2008 (01/03/2008),
mit :
·
einer
kurzen Biographie oder Geschichte und künstlerischen Leistungen (max. 20
Zeilen)
·
einer
kurzen künstlerischen Laufbahn des Dirigenten (max. 20 Zeilen)
·
einem
Orchesterbild
·
der
Liste der anwesenden Musiker während des Wettbewerbs,
·
3
Exemplare der Partitur des Wahlstücks.
Am Ende des Wettbewerbs werden den Orchestern die Partituren zurückgeben
·
wenn
möglich, eine neulich aufgenommene CD, MP3…
·
eine
Sitzordnung mit dem genau angewiesenen Platz jedes Musikers.
III-
Voraussetzungen für die Beteiligung
1-
Die Reihenfolge der mitwirkenden Orchester oder
Ensemble wird von der künstlerischen Leitung beschlossen mit Rücksicht auf
die vom Wettbewerb abhängenden künstlerischen, organisatorischen,
materiellen Notwendigkeiten. Die Orchesters und Ensembles werden zeitgemäss
erfahren, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie an der Reihe sind.
2-
Ein Dirigent wird – während des Wettbewerbs
– mehere Orchester oder Ensembles dirigieren können, sowie ein Orchester
von zwei verschiedenen Dirigenten dirigiert werden kann.
3-
Kein einziges Vorstandsmitglied oder kein
Organisator wird – auf keinen Fall – sich am Wettbewerb beteiligen können
4-
Jede Änderung in der Orchesterbesetzung – die
nach dem Absenden des Anmeldezettels sich ereignet hat – muss der künstlerischen
Leitung mitgeteilt werden. Diese wird diese Änderung dem Juryvorsitzenden spätestens
vor dem Beginn der Prüfungen melden
5-
Wenn die Teilnehmerzahl einer Kategorie nicht
ausreicht, können die Organisatoren die entsprechenden Prüfungen absagen
6-
Während des Wettbewerbs verpflichten sich die
mitwirkenden Orchester oder Ensembles die Organisatoren über jedes Konzert
oder Veranstaltung zu informieren, die sie geben könnten
7-
Alle Rechte, die, während der Periode und an
den Orten des Wettbewerbs, den Gebrauch von Filmen, Videos, Fotos,
Tonaufnahmen betreffen, bleiben den Organisatoren erhalten. Durch ihre
Anmeldung verpflichten sich dementsprechend die Orchester, den Organisatoren
ihre Rechte zu überlassen
8-
Der Organisator wird während des Wettbewerbs
durch eine Haftplicht versichert sein. Doch er wird nicht für eigenen Schaden
an Gut und Leute aufkommen. Jede Gruppe muss sich eigen versichern.
9-
Übernachtungs-und Reisekosten muss jede Gruppe
selbst übernehmen. Doch der Organisator hat eine spezialisierte Agentur für
die Suche der günstigsten Übernachtungs – und Essensmöglichkeiten
beauftragt.
IV-
Jury und Bewertung
1-
Alle Mitglieder der Jury werden
international anerkannte Persönlichkeiten sein
2-
Jede Jury (jeweils eine pro Kategorie
oder eine für zwei) wird aus mindestens 3 Personen bestehen
3-
Jedes Orchester oder Ensemble – nach
der Interpretation zweier Stücke – wird eine Höchstnote von 200
Punkten (100 Punkte pro stück für option1) erhalten können, eine
Note, die den folgenden Kriterien entsprechen muss :
·
Richtigkeit, Intonation, Gleichgewicht
der Stimmen
·
Nuancen, Dynamik, musikalischer
Ausdruck
·
Stil, Interpretation
·
Qualität des Zusammenspiels,
allgemeiner Ausdruck
4-
Der Jury hat die Möglichkeit dem
Dirigenten eine besondere Auszeichnung zu verleihen
5-
Die genaue Aufteilung der
verschiedenen Jurys wird am Anfang des Wettbewerbs vor der ersten Prüfung
bekannt gegeben
6-
Die Entscheidungen der Jurys sind
unwiderruflich
7-
Die am Zeitpunkt ihres Durchgangs
abwesenden Orchester oder Ensembles können von den Organisatoren
ausgeschlossen werden
8-
Die Ergebnisse werden am Ende des
Wettbewerbs, während der Schlussfeier, am Sonntag, den 11. Mai 2008
ab 16 Uhr veröffentlicht
9-
Jeder Dirigent wird persönlich –
einige Wochen nach dem Wettbewerb – die genaue Bewertung und die
Bemerkungen der Jury erhalten
V-
Belohnung und Preise
1-
Es werden
in jeder Kategorie Preise erteilt, und zwar nach der
folgenden Skala :
·
von 180 bis 200 Punkte
1. Preis
·
von 160 bis 179 Punkte
2. Preis
·
von 140 bis 159 Punkte
3. Preis
Es wird
den Orchestern eine besondere Auszeichnung erteilt, die eine Note
zwischen 190 und 200 Punkte erhalten haben
2-
Jedes Orchester oder Ensemble wird ein
Trophäe bekommen (ein originelles Kunstwerk und einmaliges Exemplar)
sowie ein Diplom mit der erreichten Note
3-
Der Organisator und/oder seine Partner
wird verschiedene Belohnungen allermöglichen Art erteilen können :
Bargeld, Ausrüstung, Dienstleistungen, Bezugsscheine…
VI-
Allgemeine Informationen
1-
Die Prüfungen des 6. Internationalen
Strassburger Wettbewerbs für Blasorchester werden hauptsächlich in
den Säälen des „Palais de
la Musique
et des Congrès“
von Strassburg stattfinden (5 Sääle von 300 bis 2000 Plätze) –
Andere Ereignisse : Veranstaltungen, Konzerte… werden sich in
verschiedenen Vierteln von Strassburg und in den Nebenorten ergeben.
An diesen kulturellen Ereignissen werden sich die Orchester
beteiligen können. Die entsprechenden Beauftragten werden mit den
Mitwirkenden Kontakt aufnehmen, um sie ausführlicher über diese Möglichkeiten
zu informieren
2-
Während des Wettbewerbs wird auch
eine „Kunst-und Musik-“ Ausstellung im Palais de
la Musique
et des Congrès organisiert und schöne,
anspruchsvolle Konzerte werden den Mitwirkenden und dem Publikum
angeboten
3-
Die Orchester, die ihre Reise mit
einem touristischen Teil ergänzen wollen, können mit unserer
Agentur Kontakt aufnehmen
HOLIDAY
MAKER – 1, quai Finkmatt –
F-
67000
STRASBOURG
(
France
)
tél.
+33(0)3.88.75.76.73 – fax. +33(0)3.88.75.76.40
e.mail : info@holiday-maker.net
eine für
die Übernachtung und Kost genehmigte Agentur
VII-
Schlussbedingungen
1-
Die Organisatoren und die Kunstleitung
möchte das Recht behalten, den vorgeplanten Ablauf des Wettbewerbs
umzuändern, um den guten Ablauf des Treffens zu sichern
2-
Jede Klage oder Beschwerde, was die
Regeln des Wettbewerbs und seine Ausführung anbelangt, muss den
Organisatoren adressiert werden, die darauf aufmerksam machen, dass
nur der Originaltext auf Französisch im Falle eines Streitfalls
massgebend sein wird
3-
Die Anmeldung am 6. Internationalen
Strassburger Wettbewerb für Blasorchester hat – verbindlich und
de facto – die Annahme all der Bedingungen der gegenwärtigen
Regeln zur Folge. |